Bauen & Genehmigungen
Organisatorisches
Telefonische Sprechzeiten
Ab sofort erreichen Sie uns bei Fragen zu Bauanträgen, Bauvorhaben und Bebauungsplänen zu folgenden Zeiten:
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Die Zuständigkeit teilt sich nach den Stadtteilen wie folgt auf:
Burg-Gräfenrode, Okarben, Petterweil | Herr Markus Dörmann |
Groß-Karben, Klein-Karben | Frau Nadine Velte |
Kloppenheim, Rendel | Frau Cornelia Schradin |
Bauberatung
Sie können ebenfalls gerne persönliche Termine zur Bauberatung mit uns vereinbaren.
Dafür schreiben Sie uns am besten einfach eine E-Mail an bauamt@karben.de mit folgendem Inhalt:
- Adresse der Liegenschaft
- kurze Schilderung Ihres Anliegens
- Ihre Kontaktdaten
Der für den Stadtteil zuständige Sachbearbeiter wird sich bei Ihnen melden, einen entsprechenden Termin mit Ihnen vereinbaren und u.U. bereits auf mitzubringende Unterlagen hinweisen.
Alternativ können Sie den zuständigen Sachbearbeiter auch direkt telefonisch kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Bauplanungsrecht
Wie im Stadtgebiet Karben bauplanungsrechtlich gebaut werden darf, wird über die vorhandenen Bebauungspläne bzw. das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Für weite Bereiche des Stadtgebiets liegen Bebauungspläne vor.
Diese können unter der Rubrik Bebauungspläne eingesehen werden.
Bei Bauvorhaben die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, berät die Stadt Karben zu den Festsetzungen der Bauleitplanung.
Bei Vorhaben die außerhalb eines Bebauungsplans liegen, berät insbesondere der Fachdienst Bauordnung des Wetteraukreises in seiner Funktion als Baugenehmigungsbehörde.
Bauordnungsrecht
Ob Ihr Vorhaben baugenehmigungsfrei ist, ein Bauantrag einzureichen ist oder welche Art des Genehmigungsverfahrens durchzuführen ist, regelt die Landesbauordnung (siehe Links, Hessische Bauordnung).
Genehmigungsbehörde für die entsprechenden Baugenehmigungsverfahren ist der Wetteraukreis in Friedberg. Anträge und Mitteilungen sind dort bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem FD Bauordnung, einzureichen.
Die Stadt Karben wird im Zuge des laufenden Baugenehmigungsverfahren von Seiten des Wetteraukreises angehört und zur Stellungnahme aufgefordert. Sie vertritt die bauplanungsrechtlichen Belange (gem. Baugesetzbuch) der Stadt.
Die abschließende Entscheidung über die Baugenehmigung (erteilt/nicht erteilt) trifft der Wetteraukreis.
Notwendige Formulare sowie weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie über die o.g. Seite des Hessischen Ministeriums unter der Rubrik Formulare, der Internetseite des Wetteraukreises oder über unseren FD Hochbau und Stadtplanung.
Für Meldungen hinsichtlich ungenehmigter Vorhaben oder Überprüfung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften können Sie sich an die Baukontrolle des Wetteraukreises wenden.