Städtische Grundstücke
Weitere Informationen über zu erwerbende städtische Grundstücke und die Bauplatzvergabe erhalten Sie unter der Dienstleistung Grundstückserwerb bei unserem Fachbereich 2 Finanzen.
Sie sind an einem Gewerbegrundstück oder an einer Gewerbeimmobilie interessiert? Schauen Sie doch auf unserer Homepage unter der Rubrik Wirtschaftsförderung - Gewerbeflächen rein. Hier finden Sie neben den Angeboten viele interessante Details und einen kompetenten Ansprechpartner.
Informationen über Angebote des privaten Grundstücks- und Immobilienmarkt erhalten Sie über Makler und Presse.
Aufgrund der großen Nachfrage nach Baugrundstücken arbeitet die Stadt Karben aktuell an der Erschließung folgender neuen Baugebiete:
Bewerbungen für Bauplätze nach dem Kriterienverfahren sind seit 30.11.2021 nicht mehr möglich. Es werden aber noch Bauplätze im Gebotsverfahren angeboten. Die Bewerbungsfrist hierfür wird im Frühjahr 2022 beginnen und hier bekannt gegeben
Baugebiet "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim
Bei der Erweiterung unserer "neuen Stadtmitte" wird es Bauflächen für Etagenwohnungsbau/Geschosswohnungsbau geben.
Der Bau wird über verschiedene Bauträger bzw., die städtische Wohnungsbau GmbH erfolgen - ein Erwerb der Wohnungen ist dann über die Vermarktung seitens der Investoren möglich.
Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 werden die Wohnungen angeboten werden.
Weitere Baugebiete für Einfamilienhaus und Zweifamilienhäuser
Um auch den nach wie vor großen Wunsch – insbesondere der Karbener Bürger/innen – nach EFH/ZFH erfüllen zu können, sind im Rahmen der uns vom Regionalverband zugebilligten Wohnbauflächen weitere kleinere Baugebiete in Burg-Gräfenrode und Rendel geplant.
Einen Zeitpunkt der Vermarktung können wir derzeit leider noch nicht angeben. Sobald die Planungen konkreter vorangeschritten sind, werden wir bezüglich eines Verkaufszeitpunkts erneut informieren.
Zum Verfahren - wie kann ich ein Baugrundstück erwerben?
Für den Verkauf von Bauplätzen an Privatpersonen (also für freistehende Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser) ist eine Bewerbung um einen Bauplatz notwendig.
Die offizielle Bewerbung kann jedoch erst nach Beginn des Bewerbungszeitraums gestellt werden und muss innerhalb der gesetzten Frist vorliegen.
Generell nutzt die Stadt Karben zwei verschiedene Verfahren - das Gebotsverfahren und das Kriterien Verfahren.
Beim Gebotsverfahren ist von den Bewerbern ein Kaufpreisgebot für einen Bauplatz abzugeben (entweder als Preis pro Quadratmeter oder als Gesamtpreis für einen Bauplatz), wobei die Stadt einen Mindestpreis vorgibt.
Die Vergabe erfolgt entsprechend der Gebotshöhe an die Höchstbietenden, wobei der/die Höchstbietende zuerst einen Bauplatz wählen darf (danach der/die Bieter/in des zweithöchsten Gebots usw.).
Bei den Kriterien Verfahren wird seitens der Stadt ein fester Kaufpreis festgelegt.
Die Vergabe erfolgt nach einem Kriterienkatalog mit mehreren Unterpunkten. Bewerber, die dort die meisten Punkte erreicht haben, dürfen dann zuerst den Bauplatz wählen, danach die Bewerber mit den zweitmeisten Punkten usw.
Die Vergabekriterien werden von der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2021 neu beschlossen und nach Beschluss auf der Homepage veröffentlicht.
Bei allen Bewerbungen um einen Bauplatz müssen wir jedoch eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung einer Bank oder eines Kreditinstituts fordern, damit nachgewiesen ist, dass Bewerber den Bauplatz auch kaufen und finanzieren können (und der zugewiesene Bauplatz nicht später aufwändig neu zugeteilt werden muss).