Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennung
Das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle ist bei der Stadtpolizei schriftlich anzuzeigen.
Der Antrag muss mindestens zwei Werktage vorher eingereicht werden.
Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennung
Das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle ist bei der Stadtpolizei schriftlich anzuzeigen.
Der Antrag muss mindestens zwei Werktage vorher eingereicht werden.
Stadtpolizei Karben
Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Karben
Telefon: 06039/481-0 Fax: 06039/481-780 E-Mail: info@karben.de E-Mail: stadtpunkt@karben.de für Passangelegenheiten, Meldebescheinigung
Öffnungszeiten vom Rathaus: Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Dienstag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr