Bioabfälle sind überlassungspflichtige Abfälle, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.
Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.
Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.
Hinweis: Das gehört nicht in die Biotonne:
- Asche
- Holzkohle
- Katzenstreu (Granulat)
- Kehricht
- Plastiktüten/kompostierbaren Plastiktüten
- Staubsaugerbeutel mit Inhalt
- Steine
- Tierkot
- Windeln
- Zigarettenkippen
In einigen Landkreisen werden zusätzlich Grünabfallsammelstellen für Strauch- und Heckenschnitt angeboten. Siehe auch: Abfall: Gartenabfälle entsorgen