Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss.
Abfall: Elektroschrott entsorgen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Elektroschrott kann in Karben im Recyclinghof in der Max-Planck-Straße abgegeben werden. Die Abgabe ist kostenlos und nur für Privathaushalte möglich.
Alle Informationen und die aktuellen Öffnungszeiten, finden Sie unter diesem Link:
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Recyclinghof, Max-Planck-Straße 44, 61184 Karben