Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet
- Ihre Firma,
- den Ort ,
- die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
- Vorname,
- Nachname und
- Ihr Geburtsdatum anzugeben.
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht.