Mit den Regelungen über Altersteilzeit sollen ein gleitender Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand und Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose, Ausgebildete sowie für Auszubildende in Kleinbetrieben (bis zu 50 Beschäftigte) geschaffen werden.
Daher fördert die Agentur für Arbeit die Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer, wenn die dadurch frei werdenden Arbeitsplätze neu besetzt werden oder ein Auszubildender beschäftigt wird.
Der Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass sie in den letzen Jahren vor der Rente für die Dauer der Altersteilzeit nur noch die Hälfte der Zeit arbeiten, die Lohnleistung aber nur um etwa ein Drittel gekürzt wird. Die Rentenversicherung bleibt nahezu unberührt, weil der Arbeitgeber die Höherversicherungsbeiträge entrichtet.
Denkbare Modelle der Altersteilzeit sind:
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Halbtagsbeschäftigung
Jeden Tag nur noch die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit arbeiten. -
Arbeit und Freistellung im Wechsel
Beispielsweise einen Tag mit der bisherigen Arbeitszeit arbeiten, den nächsten Tag frei; der Wechsel kann auch auf Wochen oder auf Monate vereinbart werden. -
Blockmodell
Die Zeit ab der Vereinbarung bis zum Renteneintritt wird in 2 gleich große Zeitblöcke geteilt. Die erste Hälfte der Zeit wird mit der bisherigen vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet (Arbeitsphase) danach erfolgt die Freistellung bis zum Renteneintritt (Freistellungsphase).
ACHTUNG:
Unabhängig davon, welches Modell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Frage kommt, erhält der Beschäftigte für die Zeit der Altersteilzeit – also bis zur Rente – sowohl für die Arbeitszeit als auch für die Zeit der Freistellung durchgehend den gleichen Lohn.
Diese Arbeitsbestimmungen gelten ab der Vereinbarung der Altersteilzeit – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Förderung durch die Agentur für Arbeit erhält.