Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit beim Jobcenter beantragen. Die Arbeitsgelegenheit soll eine soziale Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und mittelfristig den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Sie werden dabei durch eine anleitende Person unterstützt.
Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen. Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann.
Eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit kann bei entsprechenden Gründen bis zu 24 Monate dauern. Im Anschluss kann die Arbeitsgelegenheit nochmal um 12 Monate verlängert werden.
Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung.
Über Ihren Maßnahmenträger sind Sie unfallversichert.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit haben. Ob Sie an einer Arbeitsgelegenheiten teilnehmen können, entscheidet das Jobcenter.
Arbeitsgelegenheiten beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Grundsätzlich können Sie die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit vor Ort in Ihrem Jobcenter beantragen:
- Sie können einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter vereinbaren oder online Ihr Interesse mitteilen.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Sie an einer Arbeitsangelegenheit teilnehmen können.
- Ihre Ansprechperson erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Be-lange berücksichtigt.
- Ist eine Zuweisung zu einer bestimmten Arbeitsgelegenheit möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
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Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle ist das für den Wohnort zuständige Jobcenter.
Voraussetzungen
- Bezug von Bürgergeld
- Keine Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten, wenn in den letzten 5 Jahren bereits eine oder mehrere Arbeitsgelegenheiten im Umfang von insgesamt 36 Monaten absolviert wurde.
- Erforderlichkeit zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit und keine Möglichkeit der Eingliederung in Arbeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
- :
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Die Arbeitsgelegenheit müssen Sie beim örtlich zuständigen Jobcenter beantragen.
Bearbeitungsdauer
Wenige Tage bis 8 Wochen.
Rechtsbehelf
- Bei Zustimmung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid des zuständigen Jobcenters
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Gegen den Bescheid Ihrer Förderung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein