Online Beantragung:
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Begründungsort der Lebenspartnerschaft in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und durch unsere Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie den hinterlegten Ansprechpartner n oder wenden sich per E-Mail an die Kontaktperson.
bei Beantragung im zuständige Standesamt vor Ort:
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
bei Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.