Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Neben standesamtlichen Namensänderungen durch Eheschließung oder infolge von Scheidungen besteht auch die Möglichkeit, wegen nachvollziehbarer Gründe seinen Vor- und/oder Familiennamen zu ändern. Grundlage dafür ist das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Diese Anträge sind auch beim Standesamt zu stellen.