Einbürgerung

Allgemeine Informationen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
  • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
  • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Jederzeit haben Sie die Möglichkeit die Einbürgerungsstelle per e-Mail an einbuergerung@karben.de um Rückruf zu bitten.

Bitte geben Sie dazu Ihre Rufnummer, Ihren Namen und kurz Ihr Anliegen bekannt. Wir werden Sie dann schnellstmöglich kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Einbürgerungsstelle nur unter vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung steht.

Wir bitten Sie zudem um Verständnis, dass die Einbürgerungsstelle aufgrund der hohen Anfragen telefonisch nur noch von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 14 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 06039 481 320 zu erreichen ist. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
 

Was sollte ich sonst noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

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