Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.
Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.
Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
persönliche Antragstellung:
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
Standesamt des Geburtsortes
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen zum obigen genannten Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail Adresse:
Vielen Dank.
Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Karben
Telefon: 06039/481-0 Fax: 06039/481-780 E-Mail: info@karben.de E-Mail: stadtpunkt@karben.de für Passangelegenheiten, Meldebescheinigung
Öffnungszeiten vom Rathaus: Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Dienstag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr