Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Für alle Anliegen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Stadt Karben | |
Rathausplatz 1 61184 Karben Telefon: 06039 4810 Telefax: 06039 481780 E-Mail: info@karben.deHomepage: https://www.karben.de |
Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
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