Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Zur Abmeldung Ihres Hundes benötigen wir:
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Karben
Telefon: 06039/481-0 Fax: 06039/481-780 E-Mail: info@karben.de E-Mail: stadtpunkt@karben.de für Passangelegenheiten, Meldebescheinigung
Öffnungszeiten vom Rathaus: Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Dienstag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr