Formen der Kindertagesbetreuung sind
- Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
- Kindertagespflege.
Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.
Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.
Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:
- Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
- die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
- die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
- Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
- die Beitragsfreistellung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (§ 32c HKJGB)
- die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)