Sterbeurkunde Ausstellung

Allgemeine Informationen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Verfahrensablauf


Online Beantragung:

Die Sterbeurkunde kann online bestellt werden. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Sterbeort in unsere Zuständigkeitsbereich liegt. Falls der Sterbeort im Ausland liegt und der Sterbefall durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde, rufen Sie unseren hinterlegten Ansprechpartner an oder senden Sie eine E-Mail an die Kontaktperson.

Persönliche Beantragung:

Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen.

    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

    • Schreiben Sie an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

        • Name, Vorname

        • Geburtsdatum und -ort

        • Sterbedatum und -ort

        • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
        • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bestattungsschein

    • Für die Bestattung stellt das Standesamt dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung aus (auch Bestattungsschein genannt) oder eine Sterbeurkunde mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung".
An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise
    • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
    • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
Welche Gebühren fallen an?

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer
  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche
Rechtsbehelf
  • Widerspruch,
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     
Anträge / Formulare
  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
 

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