Wenn Sie Bürgergeld bekommen, soll die Förderung aus dem Vermittlungsbudget Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das kommunale Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise folgende Kosten für Sie übernommen werden:
- Bewerbungskosten,
- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen,
- Kosten für erforderliche Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
- Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).
Ihren Antrag müssen Sie vor Entstehung der zu erwartenden Kosten stellen.
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung erhalten beziehungsweise erhalten haben, arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und
a) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen wollen oder
b) eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
- der beziehungsweise die Arbeitgeber:in gleichartige Leistungen erbringt oder
- andere öffentlichrechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.