Vermittlungsbudget beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Bürgergeld bekommen, soll die Förderung aus dem Vermittlungsbudget Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das kommunale Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise folgende Kosten für Sie übernommen werden:

  • Bewerbungskosten,
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen,
  • Kosten für erforderliche Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
  • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).

Ihren Antrag müssen Sie vor Entstehung der zu erwartenden Kosten stellen.

Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung erhalten beziehungsweise erhalten haben, arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und

a) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen wollen oder

b) eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

  • der beziehungsweise die Arbeitgeber:in gleichartige Leistungen erbringt oder
  • andere öffentlichrechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.

Verfahrensablauf
  • Grundsätzlich können Sie die Förderung aus dem Vermittlungsbudget vor Ort in Ihrem Jobcenter beantragen.
  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem beziehungsweise Ihrer Ansprechpartner:in im Jobcenter.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Von Ihrem beziehungsweise Ihrer Ansprechpartner:in erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
  • Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr Jobcenter zurück.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
  • Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
  • Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden.

Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

Voraussetzungen
  • Sie erhalten Bürgergeld und sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen.
  • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
  • Die von Ihnen angestrebte Beschäftigung im EU-Ausland umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihr beziehungsweise Ihre Ansprechpartner:in teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag bei-gefügt werden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es gibt keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget müssen Sie bei der örtlich zuständigen zuständiges Jobcenter beantragen, bevor die Kosten entstehen.

Bearbeitungsdauer
  • :bis 8 Wochen
    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

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