Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich bis zum 2.2.25 an die Haushalte verschickt.
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Sie können die Briefwahl ab sofort ganz einfach unter diesem Link beantragen:
Jetzt die Briefwahl beantragen
Die Briefwahl kann darüber hinaus auch postalisch beantragt werden. Alle Infos dazu erhalten Sie mit der Wahlbenachrichtigung.
Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Die Zeit, die in diesem Jahr für die Briefwahl zur Verfügung steht, ist durch die vorgezogene Neuwahl kürzer als gewohnt. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich Anfang Februar verschickt. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis zum 23.02.2025, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.
Ich möchte Wahlhelfer werden. Was muss ich tun?
Auch bei der Bundestagswahl 2025 werden noch vereinzelt Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die in den Wahllokalen und im Rathaus die Wahlergebnisse ermitteln. Die Wahlhelfer begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Wahlbezirks aus. Gerade für junge Menschen bietet diese ehrenamtliche Aufgabe die Möglichkeit, das Abstimmungsprocedere einmal aus einer anderen Perspektive zu begleiten. In einem zeitlich überschaubaren Rahmen lassen sich so neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln. Denn Demokratie lebt schließlich vom Mitmachen.
Wer sich hier ehrenamtlich engagieren möchte und die Arbeit in einem Wahlvorstand kennen lernen möchte, hat hierzu jetzt die Gelegenheit und kann sich im Rathaus, Rathausplatz 1 –Wahlamt- telefonisch (06039) 481-301 oder per Mail (wahlen@karben.de) melden.
Wahlhelfer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen und seit mindestens 6 Wochen vor dem Wahltag mit Hauptwohnsitz in Karben gemeldet sein. Als kleines Dankeschön wird jedem Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- Euro ausgezahlt.