Anzeige einer Ordnungswidrigkeit von Privatpersonen
Bitte beachten Sie: Als Anzeigenerstatter/in werden Sie als Zeuge/Zeugin im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Ihren angegebenen Daten vollständig benannt. Auch hat der oder die Beschuldigte das Recht auf Akteneinsicht und kann somit Ihre Anzeige vollständig einsehen. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet