Für die Abwicklung der Bestattung wird normalerweise ein Bestattungsunternehmen beauftragt, das sämtliche Formalitäten für die Hinterbliebenen erledigen kann. Nach Wahl der Grabart und des Friedhofes kann der Termin für die Trauerfeier mit der/dem Pfarrer/in oder einer/einem Redner/in festgelegt werden.
Unsere Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen.
Hilfreich ist es, wenn Sie bereits zu Lebzeiten eine Entscheidung über eine Sarg- oder Urnenbeisetzung treffen und diese mit Ihren Angehörigen besprechen. Empfehlenswert ist es Ihre Entscheidung Ihren persönlichen Unterlagen (Familienstammbuch) beizufügen.
Auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Karben werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
- Reihengrabstätten,
- Wahlgrabstätten,
- Urnenreihengrabstätten,
- Urnenwahlgrabstätten,
- Urnenrasengrabstellen (1- und 2-stellig)
- Urnenbaumgräber (1- und 2 stellig)
- auf dem Waldfriedhof ist ein eigenes Grabfeld für sarglose Bestattungen eingerichtet,
- zusätzlich werden auf dem "Waldfriedhof" Klein-Karben anonyme Reihengrabstätten für Sargerdbestattungen und auf dem Friedhof "Urnenfriedhof" in Klein-Karben, Rendeler Straße, anonyme Urnenreihengrabstätten bereitgestellt,
- auf dem Friedhof Okarben wird ein Sammelbestattungsplatz für totgeborene Kinder und Föten bereitgestellt.
Grabmale
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an die/den Verstorbene/n. Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum Thema Sterbefall.