Betreuungskosten
Die Kosten für eine Kinderbetreuung in einer städtischen oder kirchlichen Kindertagestätte in Karben, sowie bei der Kita „Märchenexpress“ (Terminal-for-Kids), richten sich nach den angemeldeten Betreuungsmodulen und der jeweiligen Betreuungsart. Die Gebühren werden je nach Höhe des jährlichen Familienbruttoeinkommens gemäß § 3 der „Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten“ durch die Stadt Karben bezuschusst.
Die Einkommensstufen (Jahreseinkommen) und Zuschüsse betragen wie folgt:
Stufe 1 bis 36.000 € Zuschuss U3/Kindergarten 85% Hort 82%
Stufe 2 bis 48.000 € Zuschuss U3/Kindergarten 82,5% Hort 79%
Stufe 3 bis 60.000 € Zuschuss U3/Kindergarten 80% Hort 76%
Stufe 4 bis 72.000 € Zuschuss U3/Kindergarten 77,5% Hort 73%
Stufe 5 bis 96.000 € Zuschuss U3/Kindergarten 75% Hort 70%
Stufe 6 bis 120.000 € Zuschuss U3/Kindergarten 70% Hort 65%
Stufe 7 über 120.000 € Zuschuss U3/Kindergarten 67,5% Hort 62,5%
Eine Ermäßigung der Betreuungsgebühr ist mit dem schriftlichen Antrag „Prüfung des Familieneinkommens“ und Nachweis der Einkommensverhältnisse gemäß § 3 Abs. 3 ff. der Gebührenordnung möglich.
Werden keine oder unvollständige Unterlagen abgegeben, wird automatisch die Stufe 7 berechnet (§3 Abs. 3).
Wichtig!
Um die Ermäßigungen einer der obengenannten Stufe zu erhalten, müssen zukünftig einmal jährlich die Einkommensverhältnisse mit dem Antrag „Prüfung des Familieneinkommens" überprüft werden. Die zu prüfenden Unterlagen müssen vollständig zum 30.06. eines Jahres vorgelegt werden. Daraufhin erfolgt eine Rückrechnung des vergangenen Jahres (auf Basis der abgegebenen Unterlagen), sowie eine vorläufige Neueinstufung für das kommende Kitajahr.