Feuerwerke
Allgemeine Informationen
Vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder der Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG, das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2. Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 02.01 bis zum 30.12.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und alle in § 23 Absatz 4 der Erste Sprengverordnung (1. SprengV) benannten Angaben enthalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anzeige senden Sie bitte an:
Magistrat der Stadt Karben
Fachbereich 6 – Stadtpolizei, Brand- und Katastrophenschutz
Rathausplatz 1
61184 Karben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vorher eingereicht werden.