Geschwisterermäßigung
Die Geschwisterkindermäßigung in den Kindertagesstätten der Stadt Karben ist in § 5 der „Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten“ wie folgt geregelt:
§5 Geschwisterkindermäßigungen
1. Für Familien/Lebensgemeinschaften mit mehreren Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die zusammen mit dem/den Gebührenpflichtigen in einem Haushalt mit Hauptwohnsitz Karben wohnen und für die Kindergeld bezogen wird, erfolgt eine weitere Bezuschussung der Gebühren:
1.1. Zweitkindrabatt: Besuchen zwei gebührenpflichtige Geschwisterkinder parallel eine Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet Karben, erfolgt nach Einstufung der Gebühren eine Ermäßigung um 50% der geringeren, festgelegten Gebühr.
1.2. Weitere Kinder: Besuchen weitere gebührenpflichtige, jüngere Geschwisterkinder ebenfalls eine Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet Karben, erfolgt nach Einstufung der Gebühren, eine Ermäßigung bis zu max. 200€/ Monat. Die Ermäßigung kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen, siehe §5 Abs. 3.
1.3. Von den Geschwisterermäßigungen in §5 1.1. und 1.2. sind Verpflegungskosten und Zusatzangebote wie z.B. das Gutscheinheft oder die Ferienbetreuung ausgenommen.
2. Für Familien, deren Kinder bei freien Trägern, bzw. verschiedenen Trägern betreut werden, können Ermäßigungen lt. § 5 Nr. 1 und 2 nur auf schriftlichen Antrag erfolgen, siehe §5 Abs 3. Dem Antrag ist ein Nachweis über die erfolgten Zahlungen beizufügen, z.B. mit aktuellen Bestätigungen des jeweiligen Trägers. Verpflegungskosten und Zusatzangebote, z.B. für die
Ferien werden nicht erstattet.
Die Ermäßigung wird rückwirkend halbjährlich ausgezahlt. Die Erstattung für das Zweitkind beschränkt sich auf die Kosten analog der jeweiligen Betreuungszeiten (U3 und Kindergarten, Hort) bei der Stadt Karben, Einkommensstufe 3.
3. Der maximale Erstattungsbetrag orientiert sich in allen Fällen des §5 an den Gebühren, die nach der Gebührenordnung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten zu zahlen wären. Alle Anträge muss spätestens bis zum 31.10. für den Zeitraum Februar bis Juli des laufenden Jahres und bis zum 30.04. für die Vormonate August des letzten Jahres bis
Januar schriftlich bei der Stadtverwaltung Karben Fachbereich Kinder-betreuung eingereicht werden.