Informationen zum Neubau Garage/Carport
Informationen zum Neubau Carport/Garage
Garagen bzw. Carports (offene Kleingarage) bis 50 m² Brutto-Grundfläche einschließlich Abstellraum und Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche sind gemäß § 63 Hessischer Bauordnung, unter dem Vorbehalt der Beteiligung der Gemeinde (Abschnitts V Nr. 1) baugenehmigungsfrei.
Der Gemeinde ist das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu geben.
Erforderliche Bauvorlagen sind:
- Antragsformular „Mitteilung Baugenehmigungsfreier Vorhaben nach § 63 Anlage i.V.m. der Anlage zu § 63 HBO Abschnitt V Nr. 1 HBO“ (Antragsformular BAB 33) https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/bab_33_0.pdf
- Aktuelle Abzeichnung der Flurkarte mit Objekteintragung und Vermassung in Rot.
Erhältlich über das Amt für Bodenmanagement in Büdingen https://hvbg.hessen.de/geoinformation/liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitt), maßstabsgerecht (möglichst Maßstab 1:100)
einschließlich Freiflächenplan (Bestand und Planung aller Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen)
- Baubeschreibung formlos (ggf. in Anlehnung an Produktbeschreibung der Hersteller)
Nach Eingang der Unterlagen besteht für die Stadt die Möglichkeit (keine Pflicht) das Vorhaben zu prüfen. Hierzu können im Einzelfall erteilte Baugenehmigungen und die Bebauung vor Ort mit einbezogen werden.
Bereits bestehende Nutzungen und Besonderheiten des Standortes können im Einzelfall zu einer differenzierteren Beurteilung und möglichen Nachfragen führen.
Mit dem Vorhaben darf 14 Tage nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden, sofern die Stadt/Gemeinde der Bauherrschaft nicht schriftlich erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das anfallende Niederschlagswasser ist auf der eigenen Liegenschaft zu entwässern und darf nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche und Gehwege geleitet werden.
Die Stadtwerke Karben sind über den Bau der Garage/des Carports und der geplanten Entwässerung zu unterrichten.