Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren wird. Dies ist unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit der Eltern.
Die Anzeige muss mündlich und persönlich erfolgen, falls Ihr Kind nicht in einer öffentlichen Klinik zur Welt gekommen ist und kann durch folgende Personen abgegeben werden:
- den Vater, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist
- die Hebamme,
- den Arzt,
- jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist,
- die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist.
Ist Ihr Kind in einem öffentlichen Krankenhaus geboren worden, wird die Geburt Ihres Kindes direkt von dort angezeigt. Das heißt, dass Sie die unten genannten Unterlagen im Krankenhaus abgeben und dass sie vom Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet werden.
Für die Geburtsbeurkundung sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
- Erklärung über die Vornamen und ggf. den Familiennamen des Kindes
- Ausweis des Anzeigenden.
Außerdem bei verheirateter Mutter:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde und evtl. Bescheinigung über die Ehenamensbestimmung nach deutschem Recht
- gültige Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
Außerdem bei unverheirateter Mutter:
- ledige Mutter: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- geschiedene Mutter: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
- verwitwete Mutter: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter
- falls eine Vaterschaftserkennung und Sorgeerklärung bereits abgegeben wurde: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Vaters und gültiger Personalausweis bzw. Reisepass.
Allgemeine Hinweise:
- alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden
- fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung benötigt
- in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Beachten Sie bitte hier, dass es viele Fallkonstellationen gibt und dass es durchaus passieren kann, dass wir noch andere Papiere benötigen.
Sollten Sie noch Fragen haben oder etwas unklar sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Sie werden demnächst Eltern oder haben bereits ein Baby bekommen? Mit der Geburt eines Kindes kommen auch einige Formalitäten auf Sie zu: Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung und vieles mehr. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier Informationen für werdende Eltern.Organisationseinheiten
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