Sterbefall
Der Verlust eines vertrauten Menschen ist für die unmittelbar Betroffenen ein Schicksalsschlag, der unzählige Fragen aufwirft, auf die man nicht vorbereitet ist und die gerade in der Trauersituation eine zusätzliche Belastung darstellen.
Hier finden Sie einige Information die Ihnen helfen und die notwendigen Behördenwege erleichtern sollen.
Wo ist der Todesfall zu melden?
Für die Meldung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist:
- Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat
- Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde oder, falls nicht verheiratet gewesen, Geburtsurkunde. Falls verwitwet oder geschieden, entsprechenden Nachweis hierüber. Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen.
- Derjenige, der den Sterbefall beim Standesamt "anzeigt", muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod in einem Altenheim/Pflegeheim eingetreten ist:
- Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat
- Sterbefallanzeige vom Alten/Pflegeheim
- Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde oder, falls nicht verheiratet gewesen, Geburtsurkunde. Falls verwitwet oder geschieden, entsprechenden Nachweis hierüber. Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen.
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