Der doppische Haushalt der Stadt Karben
Seit dem 01.01.2009 ist hessenweit entweder die erweiterte Kameralistik oder die Doppik zwingend vorgeschrieben. Die Stadt Karben vollzog diesen Schritt bereits zum 01.01.2007, nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben durch Beschluss vom 12.10.2006 die Hauptsatzung entsprechend geändert hatte. Nach Einführung der Budgetierung ab 01.01.2002 erfolgte zum 01.01.2007 die Umstellung auf ein der kaufmännischen, doppelten Buchführung angeglichenes Buchungssystem und damit ein weiterer Schritt hin zum „Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystem“ (NKRS).
Den Ausbau des doppischen zum rein produktorientierten Haushalt mit vollständiger Kosten- und Leistungsrechnung auf der Grundlage von Kennzahlen und Leistungsbeschreibungen werden wir weiter voran treiben. Man darf gespannt sein, wie sich der Weg zur „Konzernbilanz der Stadt Karben“ mit dem Ziel einer optimalen Steuerung städtischer Aufgaben durch Politik und Verwaltung in der Zukunft entwickelt.
Die Stadt Karben hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Haushaltsplanes
- des Höchstbetrages der Kassenkredite
- der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind.
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Karben. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
- benötigten Verpflichtungsermächtigungen
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt zu gliedern. Der Stellenplan für die Beamten und Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes.
Der Haushaltsplan ermächtigt den Magistrat, Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Bei dem nachfolgend zu erstellenden Jahresabschluss wird dann aus Ergebnishaushalt die Ergebnisrechnung (vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung) und aus Finanzhaushalt die Finanzrechnung. Als dritte im Bunde (Drei-Komponenten-Rechnung) gesellt sich die Vermögensrechnung hinzu, die der Bilanz mit Aktiva und Passiva entspricht.