Förderrichtlinien der Stadt Karben für die Erhaltung und Neuanlagen von Streuobstwiesen

Fassungen / Versionen
Änderung der Förderrichtlinien der Stadt Karben für die Erhaltung und Neuanlage von Streuobstflächen - Auszug aus der Eurosatzung
  Rechtsgültig: ab 01.01.2001
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Förderrichtlinien der Stadt Karben für die Erhaltung und Neuanlage von Streuobstflächen
  Rechtsgültig: ab 15.10.1996
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